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Rein rechtlich gesehen wäre es Unterschlagung, wenn dieses Guthaben, was den Usern gehört, einbehalten wird.
Ich verstehe ja euren Ärger und mit Sicherheit ist es keine feine Art, wie Tobias sich mit der Seite verabschiedet. Aber von Unterschlagung zu reden ist rechtlich falsch!
Ich hatte schon mal kurz den Vergleich zu einer Spielothek gebracht. Der Vergleich mag geringfügig hinken, aber rechtlich ist es gleich zu bewerten.
Du spielst 5 Tage in einer Spielothek an einem Automaten, hast das Gefühl der Jackpot fällt bald und steckst schön deine Euronen rein.
Am nächsten Tag willste weiter zocken, gab frisch ALG2 (Humor muss auch mal sein), du kommst an der Spielothek an und schau mal guck, geschlossen wegen Geschäftsaufgabe. Du siehst gerade wie die Automaten auf einen LKW verfrachtet werden, verkauft an eine andere Spielothek.
Das wars mit deinen Euronen. Der Betreiber hat das Kästchen mit den Euros geleert und seiner Frau Hilde nen neuen Staubsauger gekauft.
Finito, du siehst keinen der Euros je wieder und NEIN es ist keine Unterschlagung!
Übrigens kann am letzten Abend, als deine Kohle alle war noch Horst und Friedel dran gezockt haben, denen ihre Euros sind dann auch weg auf der Jagd nach dem Jackpot.
Niemand wird gezwungen an Slots zu spielen. Es gibt keinerlei Garantie, dass Seiten (Spielotheken) geöffnet bleiben bis alle Jackpots fallen.
Auch wenn das Kacke klingt, es ist einfach so.
Anders wäre es zu bewerten mit Guthaben auf dem Konto (das zahlt er ja aus) oder wenn es dort Sparbücher gegeben hätte. Da handelt es sich um Guthaben des Users, welches ihm nach Seitenschliessung noch zusteht. Aber definitiv hat man keinen rechtlichen Anspruch auf ein Jackpotguthaben an einem Slot.
Gruß Laemmi
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Bearbeitet am 14. Juni 2020 19:39 Uhr von Laemmi:
Rein rechtlich gesehen wäre es Unterschlagung, wenn dieses Guthaben, was den Usern gehört, einbehalten wird.
Ich verstehe ja euren Ärger und mit Sicherheit ist es keine feine Art, wie Tobias sich mit der Seite verabschiedet. Aber von Unterschlagung zu reden ist rechtlich falsch!
Ich hatte schon mal kurz den Vergleich zu einer Spielothek gebracht. Der Vergleich mag geringfügig hinken, aber rechtlich ist es gleich zu bewerten.
Du spielst 5 Tage in einer Spielothek an einem Automaten, hast das Gefühl der Jackpot fällt bald und steckst schön deine Euronen rein.
Am nächsten Tag willste weiter zocken, gab frisch ALG2 (Humor muss auch mal sein), du kommst an der Spielothek an und schau mal guck, geschlossen wegen Geschäftsaufgabe. Du siehst gerade wie die Automaten auf einen LKW verfrachtet werden, verkauft an eine andere Spielothek.
Das wars mit deinen Euronen. Der Betreiber hat das Kästchen mit den Euros geleert und seiner Frau Hilde nen neuen Staubsauger gekauft.
Finito, du siehst keinen der Euros je wieder und NEIN es ist keine Unterschlagung!
Übrigens kann am letzten Abend, als deine Kohle alle war noch Horst und Friedel dran gezockt haben, denen ihre Euros sind dann auch weg auf der Jagd nach dem Jackpot.
Niemand wird gezwungen an Slots zu spielen. Es gibt keinerlei Garantie, dass Seiten (Spielotheken) geöffnet bleiben bis alle Jackpots fallen.
Auch wenn das Kacke klingt, es ist einfach so.
Anders wäre es zu bewerten mit Guthaben auf dem Konto (das zahlt er ja aus) oder wenn es dort Sparbücher gegeben hätte. Da handelt es sich um Guthaben des Users, welches ihm nach Seitenschliessung noch zusteht. Aber definitiv hat man keinen rechtlichen Anspruch auf ein Jackpotguthaben an einem Slot.
Gruß Laemmi
Bearbeitet am 14. Juni 2020 19:39 Uhr von Laemmi:
Rein rechtlich gesehen wäre es Unterschlagung, wenn dieses Guthaben, was den Usern gehört, einbehalten wird.
Ich verstehe ja euren Ärger und mit Sicherheit ist es keine feine Art, wie Tobias sich mit der Seite verabschiedet. Aber von Unterschlagung zu reden ist rechtlich falsch!
Ich hatte schon mal kurz den Vergleich zu einer Spielothek gebracht. Der Vergleich mag geringfügig hinken, aber rechtlich ist es gleich zu bewerten.
Du spielst 5 Tage in einer Spielothek an einem Automaten, hast das Gefühl der Jackpot fällt bald und steckst schön deine Euronen rein.
Am nächsten Tag willste weiter zocken, gab frisch ALG2 (Humor muss auch mal sein), du kommst an der Spielothek an und schau mal guck, geschlossen wegen Geschäftsaufgabe. Du siehst gerade wie die Automaten auf einen LKW verfrachtet werden, verkauft an eine andere Spielothek.
Das wars mit deinen Euronen. Der Betreiber hat das Kästchen mit den Euros geleert und seiner Frau Hilde nen neuen Staubsauger gekauft.
Finito, du siehst keinen der Euros je wieder und NEIN es ist keine Unterschlagung!
Übrigens kann am letzten Abend, als deine Kohle alle war noch Horst und Friedel dran gezockt haben, denen ihre Euros sind dann auch weg auf der Jagd nach dem Jackpot.
Niemand wird gezwungen an Slots zu spielen. Es gibt keinerlei Garantie, dass Seiten (Spielotheken) geöffnet bleiben bis alle Jackpots fallen.
Auch wenn das Kacke klingt, es ist einfach so.
Anders wäre es zu bewerten mit Guthaben auf dem Konto (das zahlt er ja aus) oder wenn es dort Sparbücher gegeben hätte. Da handelt sich um Guthaben des Users, welches ihm nach Seitenschliessung noch zusteht. Aber definitiv hat man keinen rechtlichen Anspruch auf ein Jackpotguthaben an einem Slot.
Gruß Laemmi
Bearbeitet am 14. Juni 2020 19:34 Uhr von Laemmi:
Rein rechtlich gesehen wäre es Unterschlagung, wenn dieses Guthaben, was den Usern gehört, einbehalten wird.
Ich verstehe ja euren Ärger und mit Sicherheit ist es keine feine Art, wie Tobias sich mit der Seite verabschiedet. Aber von Unterschlagung zu reden ist rechtlich falsch!
Ich hatte schon mal kurz den Vergleich zu einer Spielothek gebracht. Der Vergleich mag geringfügig hinken, aber rechtlich ist es gleich zu bewerten.
Du spielst 5 Tage in einer Spielothek an einem Automaten, hast das Gefühl der Jackpot fällt bald und steckst schön deine Euronen rein.
Am nächsten Tag willste weiter zocken, gab frisch ALG2 (Humor muss auch mal sein), du kommst an der Spielothek an und schau mal guck, geschlossen wegen Geschäftsaufgabe. Du siehst gerade wie die Automaten auf einen LKW verfrachtet werden, verkauft an eine andere Spielothek.
Das wars mit deinen Euronen. Der Betreiber hat das Kästchen mit den Euros geleert und seiner Frau Hilde nen neuen Staubsauger gekauft.
Finito, du siehst keinen der Euros je wieder und NEIN es ist keine Unterschlagung!
Übrigens kann am letzten Abend, als deine Kohle alle war noch Horst und Friedel dran gezockt haben, denen ihre Euros sind dann auch weg auf der Jagd nach dem Jackpot.
Niemand wird gezwungen an Slots zu spielen. Es gibt keinerlei Garantie, dass Seiten (Spielotheken) geöffnet bleiben bis alle Jackpots fallen.
Auch wenn das Kacke klingt, es ist einfach so.
Gruß Laemmi
Originaler Beitrag vom 14. Juni 2020 19:33 Uhr von Laemmi:
[answer=446836]
Ich verstehe ja euren Ärger und mit Sicherheit ist es keine feine Art, wie Tobias sich mit der Seite verabschiedet. Aber von Unterschlagung zu reden ist rechtlich falsch!
Ich hatte schon mal kurz den Vergleich zu einer Spielothek gebracht. Der Vergleich mag geringfügig hinken, aber rechtlich ist es gleich zu bewerten.
Du spielst 5 Tage in einer Spielothek an einem Automaten, hast das Gefühl der Jackpot fällt bald und steckst schön deine Euronen rein.
Am nächsten Tag willste weiter zocken, gab frisch ALG2 (Humor muss auch mal sein), du kommst an der Spielothek an und schau mal guck, geschlossen wegen Geschäftsaufgabe. Du siehst gerade wie die Automaten auf einen LKW verfrachtet werden, verkauft an eine andere Spielothek.
Das wars mit deinen Euronen. Der Betreiber hat das Kästchen mit den Euros geleert und seiner Frau Hilde nen neuen Staubsauger gekauft.
Finito, du siehst keinen der Euros je wieder und NEIN es ist keine Unterschlagung!
Übrigens kann am letzten Abend, als deine Kohle alle war noch Horst und Friedel dran gezockt haben, denen ihre Euros sind dann auch weg auf der Jagd nach dem Jackpot.
Niemand wird gezwungen an Slots zu spielen. Es gibt keinerlei Garantie, dass Seiten (Spielotheken) geöffnet bleiben bis alle Jackpots fallen.
Auch wenn das Kacke klingt, es ist einfach so.
Gruß Laemmi
tobias1985
Ich verstehe ja euren Ärger und mit Sicherheit ist es keine feine Art, wie Tobias sich mit der Seite verabschiedet. Aber von Unterschlagung zu reden ist rechtlich falsch!
Ich hatte schon mal kurz den Vergleich zu einer Spielothek gebracht. Der Vergleich mag geringfügig hinken, aber rechtlich ist es gleich zu bewerten.
Du spielst 5 Tage in einer Spielothek an einem Automaten, hast das Gefühl der Jackpot fällt bald und steckst schön deine Euronen rein.
Am nächsten Tag willste weiter zocken, gab frisch ALG2 (Humor muss auch mal sein), du kommst an der Spielothek an und schau mal guck, geschlossen wegen Geschäftsaufgabe. Du siehst gerade wie die Automaten auf einen LKW verfrachtet werden, verkauft an eine andere Spielothek.
Das wars mit deinen Euronen. Der Betreiber hat das Kästchen mit den Euros geleert und seiner Frau Hilde nen neuen Staubsauger gekauft.
Finito, du siehst keinen der Euros je wieder und NEIN es ist keine Unterschlagung!
Übrigens kann am letzten Abend, als deine Kohle alle war noch Horst und Friedel dran gezockt haben, denen ihre Euros sind dann auch weg auf der Jagd nach dem Jackpot.
Niemand wird gezwungen an Slots zu spielen. Es gibt keinerlei Garantie, dass Seiten (Spielotheken) geöffnet bleiben bis alle Jackpots fallen.
Auch wenn das Kacke klingt, es ist einfach so.
Gruß Laemmi