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      Alles Rund um den Coronavirus

      Erstellt am: , Letzte Antwort: 18. Mai 2020 12:54

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      Avatar
      am 13.03.2020 19:59
      von  (Gelöschter Nutzer)  am
      Deine Untersuchungen solltes du auf alle Fälle machen lassen WhiteStar. Ich lasse gerade wegen Herz keine Untersuchung ausfallen. Wenn man darauf achtet dass man sich in der Öffentlichkeit keinesfalls ins Gesicht fasst und sich nicht zu dicht bei anderen Menschen aufhält, ist das Risiko "noch" recht gering sich zu infizieren.
      Rufe deinen Arzt an, dass er dir einen Termin so gibt, dass du nicht ins Wartezimmer mußt. Meine Ärzte setzen mich dann immer gleich in eines der freien Behandlungszimmer.

      Zuletzt bearbeitet von: Gelöschter Nutzer am 13. März 2020 20:00

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      toyo
      am 13.03.2020 20:57
      von  toyo  am
      @mafalda: das wichtigste aber nicht vergessen: Händewaschen! Möglichst alle 1 - 2 Stunden, 20 - 30 Sek. lang mit Seife (auch Handrücken und zwischen den Fingern)

      djolaf64

      mir stellt sich die Frag...


      naja, vlt. stellt man sich Großeltern so ganz klischeehaft vor - so mit Pfeife oder Stricknadeln im Schaukelstuhl 😂

      Gefährdet sind bisherigen Erkenntnissen vor allem ältere oder bereits durch Vorerkrankungen geschwächte Patienten. Doch auch bei Jüngeren kann eine Infektion unter Umständen lebensgefährliche Komplikationen hervorrufen. Den Daten des Robert-Koch-Instituts zufolge handelte es sich in der Frühphase der Ansteckungswelle bei etwas mehr als der Hälfte aller deutschen Coronavirus-Patienten um Männer (54 Prozent).
      Betroffen sind demnach vor allem die beiden Altersgruppen der 15- bis 34-Jährigen und der 35- bis 59-Jährigen, aus denen derzeit die Masse der deutschen Covid-19-Fälle stammt. Lediglich acht der bislang bekannten Coronavirus-Fälle in Deutschland verliefen bisher tödlich.


      Zuletzt bearbeitet von: toyo am 13. März 2020 21:32

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      hamufari
      am 13.03.2020 21:26
      von  hamufari  am
      bei vielen stellt sich sicherlich die frage - 4 wochen unbezahlt urlaub nehmen, um die kinder zu beaufsichtigen (= 1 monatslohn weg) oder doch die grosseltern um betreuung bitten
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      es kommt nicht drauf an, wie oft du fällst, sondern, wie oft du wieder aufstehst.

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      am 13.03.2020 22:04
      von  (Gelöschter Nutzer)  am
      Erst einmal ist es geregelt wie im Krankheitsfall eines Kindes und dann sind eh Schulferien. Danach muß man Urlaub nehmen, sollten Schulen und Kitas noch länger geschlossen bleiben. Virologen und Mediziner raten dringend davon ab, die Großeltern zur Kinderbetreuung heranzuziehen, da sie gefährdeter sind als junge Menschen und wohl schon viele Kinder infiziert sind, aber wegen keiner Symptome nicht getestet werden.

      Zuletzt bearbeitet von: Gelöschter Nutzer am 13. März 2020 22:08

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      am 13.03.2020 22:16
      von  (Gelöschter Nutzer)  am
      Da die Kinder gesund sind greifen die Tage für den Krankheitsfall nicht.
      Hier ist erläutert was Eltern machen können..
      https://www.tagesschau.de/inland/corona-schulen-eltern-101.html

      Im Fall, dass die Kita oder Schule wegen des Coronavirus schließt, sollte man zuerst mit dem Arbeitgeber reden und versuchen, eine gemeinsame Lösung zu finden. Folgende Möglichkeiten gibt es:
      • Überstunden abbauen
      • im Homeoffice arbeiten
      • (unbezahlten) Urlaub nehmen

      Ist das eigene Kind krank, kann man die zehn Krankheitstage nutzen, die jedes gesetzlich versicherte Elternteil zur Betreuung eines kranken Kindes unter 12 Jahren hat.
      Quelle https://www.fr.de/wissen/coronavirus-sars-cov-2-kita-schule-schliesst-geschlossen-infos-eltern-13562225.html

      Zuletzt bearbeitet von: Gelöschter Nutzer am 13. März 2020 22:26

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      toyo
      am 13.03.2020 22:23
      von  toyo  am
      Genau. Auf alle Fälle immer das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen. Auch die Möglichkeit für Überstundenabbau anfragen, falls welche vorhanden.

      @mafalda: "..... und dann sind eh Schulferien."
      Die Ferienbetreuung fällt aber auch flach 😉

      Zuletzt bearbeitet von: toyo am 13. März 2020 22:29

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      hamufari
      am 13.03.2020 22:42
      von  hamufari  am
      ja wenn alles optimal so zu machen ist. aber wieviel alleinerziehende mütter gibt es, die keine überstunden haben, die sie abbummeln können? die kein homeoffice machen können und die sich sogar 1-2 wochen unbezahlten urlaub nicht leisten können? wieviel von denen haben zweitjobs, damit sie über die runden kommen? in der theorie hört sich alles immer gut an, aber die praxis ist häufig anders
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      es kommt nicht drauf an, wie oft du fällst, sondern, wie oft du wieder aufstehst.

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      toyo
      am 13.03.2020 22:48
      von  toyo  am
      es ist nicht optimal zu handeln. Desweiteren gibts auch alleinerziehende Väter 😉 .... und: Großeltern ist nicht immer gleich die Risikogruppe "Alt". Aber optimal gibt es da in keinem Fall.

      Aber wenn Mediziner aus dem Ruhestand reaktiviert werden sollen, dann können auch die Großeltern 😀 👍

      Zuletzt bearbeitet von: toyo am 13. März 2020 23:05

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      hamufari
      am 13.03.2020 22:58
      von  hamufari  am
      sorry toyo, klar auch alleinerziehende männer, die wollte ich nicht unterschlagen
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      es kommt nicht drauf an, wie oft du fällst, sondern, wie oft du wieder aufstehst.

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      am 13.03.2020 23:11
      von  (Gelöschter Nutzer)  am
      In Berlin gibt es Notfall-Kitaplätze..Aber nur für die Kinder von Ärzten, Pflegepersonal, Polizei, Feuerwehr und Verwaltung..
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      toyo
      am 13.03.2020 23:13
      von  toyo  am
      Die gibt es überall für diese Berufsgruppen 😉
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      am 13.03.2020 23:20
      von  (Gelöschter Nutzer)  am
      @larimar

      Bleiben Kindergärten oder Schulen als Vorsichtsmaßnahme gegen die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus geschlossen, dürfen Arbeitnehmer notfalls für die Kinderbetreuung zu Hause bleiben.Solange keine andere Betreuungsmöglichkeit besteht, sei Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen die Arbeitsleistung unmöglich. Das bedeutet, dass sie nicht zur Arbeit kommen müssen, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln.Ob sie weiter ihr Gehalt bekommen, hängt davon ab, ob wirklich keine andere Betreuung möglich ist. Der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) verweist darauf, dass bei einer kurzfristigen Schließung von Kitas eine unverschuldete persönliche Verhinderung im Sinne von Paragraf 616 BGB vorliegen kann. Wer also keine Möglichkeit hat, sein Kind anderweitig unterzubringen, hat dann für einen kurzen Zeitraum von wenigen Tagen Anspruch auf bezahlte Freistellung.
      Bleiben Schulen oder Kitas aber länger geschlossen, besteht aus rechtlicher Sicht kein Anspruch auf bezahlte Freistellung mehr, erklärt Oberthür. Eltern, die ihre Kinder betreuen müssen, müssen dann zwar nicht zur Arbeit kommen, haben aber auch keinen Gehaltsanspruch. Arbeitnehmer können alternativ Urlaub nehmen - bezahlt oder im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber unbezahlt.Qelle Westdeutsche Zeitung NRW

      An den Schulen in Bayern gibt es keinen Unterricht in Folge des Coronavirus. Auch Kitas und Horte werden geschlossen. Viele berufstätige Eltern haben dann ein Problem mit der Betreuung. Dürfen sie zuhause bleiben?
      Ein Blick ins Bürgerliche Gesetzbuch könnte für Eltern in nächster Zeit wichtig werden: Wer ohne sein Verschulden aus persönlichen Gründen vorübergehend nicht arbeiten kann, dem muss der Arbeitgeber unter Umständen das Gehalt trotzdem weiterhin zahlen – das bestimmt §616. Wenn also zum Beispiel kein Unterricht stattfindet und der Nachwuchs betreut werden muss.

      Quelle BR Wirtschaft

      Es ist also nicht in jedem Fall so, dass man unbezahlt zuhause bleiben muß.
      Steht übrigens in deinem link auch:
      Hier hilft der Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) weiter: Wer ohne eigenes Verschulden und aus einem persönlichen Grund verhindert ist und nicht zur Arbeit kommen kann, bekommt trotzdem weiter Gehalt. Allerdings kommt es auch vor, dass dieser Paragraf im Arbeitsvertrag ausgeschlossen wird.

      Zuletzt bearbeitet von: Gelöschter Nutzer am 13. März 2020 23:24

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      am 13.03.2020 23:23
      von  (Gelöschter Nutzer)  am
      Das wusste ich jetzt nicht..Hatte es vorhin in den Berliner Nachrichten gesehen..

      Bin gespannt wie es nach den Ferien weitergeht.Bei uns wird ständig was anderes geschlossen..Das letzte was ich vor kurzem gelesen habe waren Kneipen und Clubs..Die dürfen nicht mehr öffnen.
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      toyo
      am 13.03.2020 23:26
      von  toyo  am
      eigentlich wurde vorher nichts anderes gesagt, mafalda. Der §616 hilft nicht viel weiter. Genauso wenig wie in den Fällen, die hamufari schon angesprochen hat.
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      am 13.03.2020 23:26
      von  (Gelöschter Nutzer)  am
      Ist ja klar, dass ständig etwas Neues beschlossen wird, die letzte Pandemie in DE war iwann in den 50er Jahren. Das ist nun eine völlig neue Situation, für die heutige Zeit.

      @toyo
      Der Chef meine Mannes war vorhin bei uns, weil er weiß dass ich in einer Woche ins Krankenhaus muß und er hat meinem Mann sofort bis zu den Schulferien bezahlte Freistellung angeboten bezug nehmend auf  Paragraf 616 BGB. Danach hat mein Mann eh 2 Wochen Urlaub.
      Allerdings ist das ein Bertrieb der Beschallung und Beleuchtung für große Events macht und es ist im Moment eh kaum Arbeit, da ja fast alle Events abgesagt sind.

      Zuletzt bearbeitet von: Gelöschter Nutzer am 13. März 2020 23:33

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