Wenn Jens G. nicht vorsätzlich gehandelt hat, sondern sich durch Miskalkulation verschuldet hat, ist es ggf. strafrechtlich nicht relevant.
So oder so würdet ihr durch eine strafrechtliche Verurteilung euren Vermögensschaden nicht ausgeglichen bekommen.
Wie hier im Thread schon öfters geschrieben wurde: Wer seinen Vermögensschaden ausgeglichen sehen möchte, erwirkt sich einen zivilrechtlichen Vollstreckungstitel. Sofern Jens G. nicht in die Privatinsolvenz geht, sollten die Chancen dann gar nicht schlecht sein.
Keine Rechtsberatung. Nur meine Meinung (und mein Vorgehen). Hab meinen Titel jetzt an die zuständige Gerichtsvollzieherin zur Vollstreckung eingereicht.
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